VERRECHNUNGSSÄTZE
Für unsere Leistungen verrechnen wir das vereinbarte Fixhonorar (Honorar-Pauschale). Für im Fixhonorar nicht inkludierte Leistungen verrechnen wir gemäß unseren Auftragsbedingungen folgende Zeitgebühren (Stundensätze):
Tätigkeit / Qualifikation StundensatzWirtschaftstreuhänder, Steuerberatung
155,00Steuersachbearbeiter, Bilanzbuchhalter 110,00Jahresabschluss Vorarbeiten, Mitarbeiterin
72,00Buchhaltung 58,00(gültig ab 1.1.2024, Beträge in EUR exkl. 20% Ust)
Neben obigen Zeitgebühren verrechnen wir für bestimmte Leistungen eine Wertgebühr gem § 2 HGR. Es gelten die jeweils aktuellen Auftragsbestimmungen.
Für Arbeitnehmerveranlagungen verrechne ich ab 1.1.2024 pro Stunde 200 Euro inkl. Umsatzsteuer.