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VERRECHNUNGSSÄTZE

 

Für unsere Leistungen verrechnen wir das vereinbarte Fixhonorar (Honorar-Pauschale). Für im Fixhonorar nicht inkludierte Leistungen verrechnen wir gemäß unseren Auftragsbedingungen folgende Zeitgebühren (Stundensätze):

 

Tätigkeit / Qualifikation
Stundensatz

Wirtschaftstreuhänder, Steuerberatung

155,00
Steuersachbearbeiter, Bilanzbuchhalter
110,00

Jahresabschluss Vorarbeiten, Mitarbeiterin

72,00
Buchhaltung
58,00

(gültig ab 1.1.2024, Beträge in EUR exkl. 20% Ust)

 

Neben obigen Zeitgebühren verrechnen wir für bestimmte Leistungen eine Wertgebühr gem § 2 HGR. Es gelten die jeweils aktuellen Auftragsbestimmungen.

Für Arbeitnehmerveranlagungen verrechne ich ab 1.1.2024 pro Stunde 200 Euro inkl. Umsatzsteuer.