Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Als Ausgleich für den Ausschluss von der Steuerbegünstigung
für nicht entnommene Gewinne können Einnahmen-Ausgaben-Rechner
ab 2007 bis zu 10% ihres Gewinnes, maximal € 100.000 pa,
einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß im
betreffenden Jahr auch investieren (so genannter "Freibetrag
für investierte Gewinne - FBiG"). Als begünstigte
Investitionen gelten:
-
Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer
von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc, nicht hingegen aber Gebäude,
PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen).
-
Österreichische Wertpapiere (Anleihen und Anleihenfonds)
Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Bisher konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner
lediglich Verluste, die in den ersten drei Jahren ab Betriebseröffnung
entstanden sind (sog. "Anlaufverluste") vortragen. Ab
dem Jahr 2007 können sie die Verluste, die in den drei vorangegangenen
Jahren entstanden sind, vortragen und unter Beachtung der 75 %-Grenze
mit Gewinnen verrechnen.
Neue Bewertungsvorschriften
bei Einlagen
Wirtschaftsgüter, die aus dem privaten
Bereich in einen Betrieb eingelegt werden bzw. erstmals zur Einkünfteerzielung
genutzt werden (zB eine bisher im Privatvermögen befindliche
Immobilie, die betrieblich genutzt werden soll), sind nunmehr
unabhängig von der bisherigen Besitzdauer mit dem aktuellen
Verkehrswert (Teilwert) zu bewerten.
Neuen Aufzeichnungspflichten
bei Bareingängen und Barausgängen
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 erfolgte
auch eine Verschärfung der Aufzeichnungsverpflichtungen.
Demnach sind alle Unternehmer ab 1.1.2007 grundsätzlich verpflichtet,
sämtliche Bareingänge (und Barausgänge - diese
sind jedoch in der Praxis unproblematisch) täglich und
einzeln aufzuzeichnen. Bisher konnten Bareingänge durch
vereinfachte Losungsermittlung (wie zB Kassasturz, Strichlisten,
Stock- oder Standverrechnung) ermittelt werden und genügte
die tägliche Aufzeichnung.
Auf Grund einer Übergangsregelung wird die
neue Rechtslage für die meisten Unternehmen erst ab 2008
wirksam, für kleine Unternehmen mit Umsätzen bis 150.000
Euro p.a. und Straßengeschäfte besteht weiterhin die
Möglichkeit der vereinfachten Losungsermittlung wie bisher.
Die Verletzung der Aufzeichnungspflichten berechtigt
die Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage
mit Sicherheitszuschlag.
Details
erfahren Sie in unserem Informationsblatt "Betrugsbekämpfungsgesetz
2006 und Barbewegungs-VO" >
Umsatzsteuer - Anhebung der
Kleinunternehmergrenze
Seit 1.1.2007 gilt die neue Kleinunternehmergrenze
von 30.000 Euro (bisher 22.000). Damit wachsen einige Steuerpflichtige
in die unechte Umsatzsteuerbefreiung hinein. In diesem Fall empfiehlt
es sich durchaus, einige Überlegungen zur steuerlich optimalen
Vorgangsweise anzustellen, wobei die anteilige Kürzung der
Vorsteuern beim Wechsel zu beachten ist.
UGB - Neuerungen im Unternehmensrecht
und steuerliche Anpassungen
Das neue UGB ist bereits im Jahr 2005 veröffentlicht
worden, ist jedoch erst mit 1.1.2007 in Kraft getreten. Damit
wurde das Unternehmensrecht grundlegend reformiert. An Stelle
des Handels-Kaufmanns gibt es nun einen einheitlichen und umfassenden
Unternehmerbegriff. Gewohnte Gesellschaftsformen wie OHG, KEG
und OEG werden zu OG und KG. Einzelunternehmer können sich
mit einer Firma registrieren lassen (e.U.).
Die Reform hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht,
da das Rechnungslegungsrecht ("Bilanzierung nach HGB")
nunmehr von der Eintragung ins Firmenbuch entkoppelt wurde und
damit grundsätzlich für alle Unternehmen gilt, die den
Umsatz-Schwellenwertes von 400.000 Euro p.a. überschreiten.
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