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www.consensio.at                                      Newsletter 1/2007


 

Liebe Klientinnen und Klienten!

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner!

 

Die conSensio Steuerberatung ist nun seit über 6 Monaten als eigenständige Kanzlei in Eibiswald für Sie tätig. Neben persönlicher Beratung und Betreuung im Interesse unserer Klientinnen und Klienten wollen wir Ihnen auch weiterhin regelmäßig Informationen über alles Wichtige und Neue aus den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und unternehmensrelevanter Informationen bieten.

Im Dezember 2006 erhielten Sie eine Broschüre "Was ist neu 2007". Einen Überblick über Neuerungen erhalten Sie nun auch mit unserem ersten elektronischen Newsletter. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei unserem Informationsabend am kommenden Freitag, den 2. März 2007, sich über verschärfte Aufzeichnungspflichten, den neuen Freibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und andere bedeutende Neuerungen zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr conSensio Beratungs-Team - Mag. Thomas Fiebich

 


 

Halten Sie Ihren Wissensstand up-to-date! An diesem gratis Informationsabend erhalten Sie wertvolle Informationen zu den Neuerungen ab 1.1.2007. Details entnehmen Sie bitte der Einladung.

Einladung PDF >

Anmeldung/Rückmeldung zum Informationsabend per E-Mail

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Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Als Ausgleich für den Ausschluss von der Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne können Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2007 bis zu 10% ihres Gewinnes, maximal € 100.000 pa, einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß im betreffenden Jahr auch investieren (so genannter "Freibetrag für investierte Gewinne - FBiG"). Als begünstigte Investitionen gelten:

  • Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc, nicht hingegen aber Gebäude, PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen).

  • Österreichische Wertpapiere (Anleihen und Anleihenfonds)

 

Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Bisher konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner lediglich Verluste, die in den ersten drei Jahren ab Betriebseröffnung entstanden sind (sog. "Anlaufverluste") vortragen. Ab dem Jahr 2007 können sie die Verluste, die in den drei vorangegangenen Jahren entstanden sind, vortragen und unter Beachtung der 75 %-Grenze mit Gewinnen verrechnen.

 

Neue Bewertungsvorschriften bei Einlagen

Wirtschaftsgüter, die aus dem privaten Bereich in einen Betrieb eingelegt werden bzw. erstmals zur Einkünfteerzielung genutzt werden (zB eine bisher im Privatvermögen befindliche Immobilie, die betrieblich genutzt werden soll), sind nunmehr unabhängig von der bisherigen Besitzdauer mit dem aktuellen Verkehrswert (Teilwert) zu bewerten.

 

Neuen Aufzeichnungspflichten bei Bareingängen und Barausgängen

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 erfolgte auch eine Verschärfung der Aufzeichnungsverpflichtungen. Demnach sind alle Unternehmer ab 1.1.2007 grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Bareingänge (und Barausgänge - diese sind jedoch in der Praxis unproblematisch) täglich und einzeln aufzuzeichnen. Bisher konnten Bareingänge durch vereinfachte Losungsermittlung (wie zB Kassasturz, Strichlisten, Stock- oder Standverrechnung) ermittelt werden und genügte die tägliche Aufzeichnung.

Auf Grund einer Übergangsregelung wird die neue Rechtslage für die meisten Unternehmen erst ab 2008 wirksam, für kleine Unternehmen mit Umsätzen bis 150.000 Euro p.a. und Straßengeschäfte besteht weiterhin die Möglichkeit der vereinfachten Losungsermittlung wie bisher.

Die Verletzung der Aufzeichnungspflichten berechtigt die Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage mit Sicherheitszuschlag.

Details erfahren Sie in unserem Informationsblatt "Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und Barbewegungs-VO" >

 

Umsatzsteuer - Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Seit 1.1.2007 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro (bisher 22.000). Damit wachsen einige Steuerpflichtige in die unechte Umsatzsteuerbefreiung hinein. In diesem Fall empfiehlt es sich durchaus, einige Überlegungen zur steuerlich optimalen Vorgangsweise anzustellen, wobei die anteilige Kürzung der Vorsteuern beim Wechsel zu beachten ist.

 

UGB - Neuerungen im Unternehmensrecht und steuerliche Anpassungen

Das neue UGB ist bereits im Jahr 2005 veröffentlicht worden, ist jedoch erst mit 1.1.2007 in Kraft getreten. Damit wurde das Unternehmensrecht grundlegend reformiert. An Stelle des Handels-Kaufmanns gibt es nun einen einheitlichen und umfassenden Unternehmerbegriff. Gewohnte Gesellschaftsformen wie OHG, KEG und OEG werden zu OG und KG. Einzelunternehmer können sich mit einer Firma registrieren lassen (e.U.).

Die Reform hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht, da das Rechnungslegungsrecht ("Bilanzierung nach HGB") nunmehr von der Eintragung ins Firmenbuch entkoppelt wurde und damit grundsätzlich für alle Unternehmen gilt, die den Umsatz-Schwellenwertes von 400.000 Euro p.a. überschreiten.

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Impressum:

Firma: conSensio Steuerberatung Mag. Thomas Fiebich GmbH

Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich

Firmenbuch: FN 279570 h, Landesgericht für ZRS Graz

Kontakt: office@consensio.at

Telefon: +43 3466 42324

 

 

Informationen zu diesem Newsletter:

Dieser Newsletter ist ein Service für unsere Kunden und Geschäftspartner.

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