Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner!
Ende März haben wir Sie gebeten, an der
Klientenumfrage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder teilzunehmen.
Wir sind eine kleine Kanzlei und nicht alle Klienten sind per E-Mail
erreichbar, um so mehr freut uns jede einzelne Rückmeldung
- immerhin knapp 25 % der erreichten Klienten haben den Fragebogen
beantwortet. Ihnen allen ein herzliches Danke! Sie ermöglichen
uns durch Ihre Rückmeldung unsere Leistungen noch zielgerichteter
an Ihren Bedürfnissen auszurichten.
Das Ergebnis der bundesweiten Umfrage ist für
unseren Berufsstand durchaus positiv, in zahlreichen Medien wurde
darüber berichtet. Nun liegt auch die individuelle Auswertung
für unsere Kanzlei vor, die nur in geringem Maße von
der Gesamtumfrage abweicht.
Besonders positiv wurden wir hinsichtlich Abwicklungsqualität
(1,3), Termintreue (1,2) und telefonischer Erreichbarkeit (1,1)
beurteilt - die Werte in Klammer sind der Durchschnitt im Schulnotensystem
von 1 bis 5. Unsere Beratungsqualität wurde von unseren Klienten
mit 1,5 bewertet, die Fähigkeit, die Beratung gegenüber
unseren Klientinnen und Klienten verständlich auszudrücken
immerhin mit einem guten 1,6 - jedoch meine ich, dass wir an diesem
Aspekt besonders arbeiten sollten, da gute Leistung nur dann honoriert
wird, wenn der Kunde sie auch versteht. Verständlich ist daher
auch die Beurteilung unseres Preis/Leistungs-Verhältnisses
mit 2,1.
Ebenfalls mit Note 2,1 wurde die Zufriedenheit
hinsichtlich selbständiger Vorschläge durch den Steuerberater
beurteilt, wobei hier eine sehr große Streuung von sehr gut
bis genügend zu beobachten ist. Jedenfalls ist das Umfrageergebnis
ein klares Signal und starke Motivation, noch mehr als bisher, in
direktem Kontakt mit Ihnen die optimale Beratung zu bieten.
Über steuerliche Neuigkeiten lesen Sie in
unseren Steuer-News
1/2007, eine weitere Ausgabe ist bereits in Bearbeitung und
wird in ca. 14 Tagen versendet. Unsere Kunden aus dem Bau- und Baunebengewerbe
möchte ich besonders auf die ab 2007 gesetzlich verankerte
Sicherstellungspflicht des Werkbestellers hinweisen, die helfen
sollte, das Risiko von Forderungsausfällen zu verringern. Details
und ein Beispiel finden Sie in den Steuer-NEWS auf Seite 3.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr conSensio Beratungs-Team - Mag. Thomas
Fiebich
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