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www.consensio.at                                      Newsletter 3/2007

25. Mai 2007


 

Liebe Klientinnen und Klienten!

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner!

 

Ende März haben wir Sie gebeten, an der Klientenumfrage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder teilzunehmen. Wir sind eine kleine Kanzlei und nicht alle Klienten sind per E-Mail erreichbar, um so mehr freut uns jede einzelne Rückmeldung - immerhin knapp 25 % der erreichten Klienten haben den Fragebogen beantwortet. Ihnen allen ein herzliches Danke! Sie ermöglichen uns durch Ihre Rückmeldung unsere Leistungen noch zielgerichteter an Ihren Bedürfnissen auszurichten.

Das Ergebnis der bundesweiten Umfrage ist für unseren Berufsstand durchaus positiv, in zahlreichen Medien wurde darüber berichtet. Nun liegt auch die individuelle Auswertung für unsere Kanzlei vor, die nur in geringem Maße von der Gesamtumfrage abweicht.

Besonders positiv wurden wir hinsichtlich Abwicklungsqualität (1,3), Termintreue (1,2) und telefonischer Erreichbarkeit (1,1) beurteilt - die Werte in Klammer sind der Durchschnitt im Schulnotensystem von 1 bis 5. Unsere Beratungsqualität wurde von unseren Klienten mit 1,5 bewertet, die Fähigkeit, die Beratung gegenüber unseren Klientinnen und Klienten verständlich auszudrücken immerhin mit einem guten 1,6 - jedoch meine ich, dass wir an diesem Aspekt besonders arbeiten sollten, da gute Leistung nur dann honoriert wird, wenn der Kunde sie auch versteht. Verständlich ist daher auch die Beurteilung unseres Preis/Leistungs-Verhältnisses mit 2,1.

Ebenfalls mit Note 2,1 wurde die Zufriedenheit hinsichtlich selbständiger Vorschläge durch den Steuerberater beurteilt, wobei hier eine sehr große Streuung von sehr gut bis genügend zu beobachten ist. Jedenfalls ist das Umfrageergebnis ein klares Signal und starke Motivation, noch mehr als bisher, in direktem Kontakt mit Ihnen die optimale Beratung zu bieten.

 

Über steuerliche Neuigkeiten lesen Sie in unseren Steuer-News 1/2007, eine weitere Ausgabe ist bereits in Bearbeitung und wird in ca. 14 Tagen versendet. Unsere Kunden aus dem Bau- und Baunebengewerbe möchte ich besonders auf die ab 2007 gesetzlich verankerte Sicherstellungspflicht des Werkbestellers hinweisen, die helfen sollte, das Risiko von Forderungsausfällen zu verringern. Details und ein Beispiel finden Sie in den Steuer-NEWS auf Seite 3.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr conSensio Beratungs-Team - Mag. Thomas Fiebich


 
  1. Die Steuerpläne der neuen Bundesregierung

  2. UGB: neue Kennzeichnungspflichten für Emails und Websites

  3. Sicherstellungspflicht des Werkbestellers im Bau- und Baunebengewerbe

  4. Termin 30.6.2007: Holen Sie sich die ausländischen Vorsteuern zurück!

  5. Splitter

    • Doch keine Gebührenpflicht von (Standard)Softwarelizenzverträgen?
    • Begünstigung für nicht entnommene Gewinne auch für Freiberufler
    • Vorsteuerabzug für kleine Mini-Vans?
    • Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen KFZ-Auslandsleasing
    • Kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag für männliche Dienstnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres
    • Erhöhung steuerlich relevanter Zinsen ab 14.3.2007

Steuer-News 1/2007 lesen >

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Impressum:

Firma: conSensio Steuerberatung Mag. Thomas Fiebich GmbH

Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich

Firmenbuch: FN 279570 h, Landesgericht für ZRS Graz

Kontakt: office@consensio.at -- Internet: www.consesnio.at

 

 

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