Diese Seite drucken...

Sollte Ihr E-Mail Programm kein HTML unterstützen, dann folgen Sie bitte diesem Link: http://www.consensio.at/NL/200705/mail.htm

www.consensio.at                                      Newsletter 5/2007

17. Juli 2007


 

Liebe Klientinnen und Klienten!

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner!

 

Immer wieder werden wir gefragt, wieviel ein Kind verdienen darf, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren. Aber auch andere Grenzen und die Erstattung der Lohnsteuer im Wege der Arbeitnehmerveranlagung sind regelmäßig Inhalt von Anfragen. In unserem letzten Newsletter vor der Sommer-Urlaubszeit informieren wir Sie ausführlich über das Dazuverdienen in Ferialjobs.

Eine Zusammenfassung finden Sie auch in unserem Info-Blatt unter www.consensio.at > INTRANET > Informationsblätter > "Ferialjobs".

Die weiteren Themen der Steuer-News 3/2007:

Getränkesteuerrückzahlung bei Handelsbetrieben: endlich gibt es auch hier eine höchstgerichtliche Entscheidung des VwGH. Das Ergebnis bestätigt allerdings eher die Ansicht der Gemeinden, Rückzahlungen kommen praktisch nur in Verlustjahren und auch hier nur anteilig in Betracht.

Die Veröffentlichung neuer Gebührenrichtlinien stellen einige vieldiskutierte Auslegungsstreitigkeiten klar. In den Steuer-News haben wir die wichtigsten Gebührentatbestände zusammegefasst und zeigen, wie man die Rechtsgeschäftsgebühren vermeiden könnte.

 

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und etwas Abkühlung in diesen sommerlich-heissen Tagen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 16.8. - 24.8.2007 geschlossen ist.

Ihr conSensio Beratungs-Team - Mag. Thomas Fiebich

 

Zum Lesen der Steuer-News folgen Sie bitte folgendem Link. Steuer-News 3/2007 lesen >

 

Impressum:

Firma: conSensio Steuerberatung Mag. Thomas Fiebich GmbH

Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich

Firmenbuch: FN 279570 h, Landesgericht für ZRS Graz

Kontakt: office@consensio.at -- Internet: www.consesnio.at

 

 

Informationen zu diesem Newsletter:

Dieser Newsletter ist ein Service für unsere Kunden und Geschäftspartner.

Mit diesem Newsletter erhalten Sie Fachinformationen aus dem Bereich Steuern, Abgaben und sonstige für Unternehmen wichtige Bereiche; weiters informieren wir über Neuerungen aus unserer Kanzlei.

Sie erhalten diesen Newsletter auf Grund Ihrer ausdrücklichen Anforderung, einer Business to Business Geschäftsbeziehung oder wenn Ihre Daten aufgrund einer Dienstleistung, welche wir für Sie erbringen durften, in unserer Kundenkartei gespeichert sind.

Sollten Sie kein Interesse mehr am Empfang künftiger Newsletter haben, können Sie diesen jederzeit abbestellen. Klicken Sie dazu auf den untenstehenden Link

 

conSensio Newsletter abbestellen für E-Mail-Adresse [EMail]