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www.consensio.at                                      Newsletter 1/2011

13. März 2011


 

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Die Katastrophe in Japan lehrt uns Demut gegenüber der Natur und Vorsicht im Umgang mit Technologien. Gefragt sind jetzt Solidarität und mutige Entscheidungen. Aus diesem Anlass erinnere ich an die Abzugsfähigkeit von Spenden: Seit 2009 können sowohl betriebliche als auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw. Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Bitte heben Sie den Spendenbeleg als Nachweis für ihre Steuererklärung auf.

Apropos Steuererklärung: Jetzt ist die optimale Zeit für den Steuerausgleich von Arbeitnehmern. Der 2009 neu eingeführte Kinderfreibetrag, die Absetzbarkeit von Spenden und anderen Sonderausgaben, Kinderbetreuungskosten oder Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern können nur im Wege der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Details zur Arbeitnehmerveranlagung und mein Fair-Preis-Angebot finden Sie unter www.consensio.at.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

 

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Stichworte: Sozialversicherung Änderungen, NoVA-Zuschlag und USt, LuF-PauschVO 2011, Auslandsmontage, außergewöhnliche Belastung und Behinderung, Kilometergeld Fahrrad, Verzugszinsen

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conSensio - Ihr Steuerberater in Eibiswald

 

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Firma: conSensio Steuerberatung Mag. Thomas Fiebich GmbH
Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich
Firmenbuch: FN 279570 h, Landesgericht für ZRS Graz
Kontakt: office@consensio.at -- Internet: www.consensio.at -- Tel 03466 423240

 

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