Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
Im Jahr 2016 sind zahlreiche Neuerungen in Kraft
getreten, aber auch aus dem Vorjahr bin ich noch Informationen schuldig
geblieben. Thema Nummer 1 ist für viele Unternehmen die neue
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Bis Ende März
gibt es noch eine erlassmäßige Schonfrist, danach braucht
es schon eine substantielle Begründung. Spätestens ab
1. Juli sollte die Umstellung dann vollzogen sein. In einem Informationsblatt
finden Sie die wichtigsten Eckpunkte, für Detailfragen empfehle
ich den Blick in den sehr ausführlichen BMF-Erlass - oder fragen
Sie Ihren Steuerberater ;)
Es gibt aber im Bereich der Steuern und Abgaben
noch zahlreiche andere Neuerungen. So zum Beispiel einen neuen 13%
Umsatzsteuersatz und den Vorsteuerabzug für Elektroautos. Von
den Neuerungen 2015 seien hier hervorgehoben: Änderungen des
Rechnungslegungsgesetzes, die Neuregelung der Gesellschaft Bürgerlichen
Rechts, eine Wohnrechtsnovelle.
Ich habe für Sie alle Informationen in 2
Steuer-News und 4 Informationsblättern aufbereitet und auch
den BMF-Erlass zur Registrierkassapflicht online gestellt:
Ach ja - weil gerade noch Fasching ist: Auch
bei den Bankgeschäften gibt es eine wichtige - wenn auch ärgerliche
und ganz und gar nicht verständliche - "Modernisierung"::
Überweisungs-Belege werden künftig nicht mehr als Image
zur Verfügung gestellt. Unklare oder nicht durchgeführte
Bankzahlungen werden wohl künftig an der Tagesordnung sein.
Details dazu in Punkt 3.2 der Steuer-News 1/2016. Wie Sie ab sofort
ihre Steuern zu zahlen haben, erfahren Sie im Informationsschreiben
des BMF: Information
zu Zahlungsanweisungen (früher: Erlagschein/Zahlschein)
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich
>
Steuer-News 2/2015:
Neuerungen 2015, LuF-Pauschalierung, Rechnungslegungsänderungsgesetz,
GesbR, Wohnrecht, Familienbeihilfe
>
Steuer-News 1/2016:
Registrierkassa, 13% Ust-Satz, Abschaffung Gesellschaftssteuer,
Kontenregister, Freibetrag für Jubiläen, Sachbezüge,
Firmenauto, Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht, SEPA-Zahlungsverkehr
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- Ihr Steuerberater in Eibiswald 
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