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www.consensio.at                                      Newsletter 2/2016

13. September 2016


 

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Gerade noch rechtzeitig vor dem Sommerende erhalten Sie heute den zweiten Newsletter dieses Jahres. Das beherrschende Thema ist - neben der Bundespräsidentenstichwahlwiederholungsverschiebungsentscheidung - die Registrierkassenpflicht. Und das wird auch im Jahr 2017 so bleiben, denn ab 1.4.2017 müssen alle Registrierkassen zusätzlich über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Am Markt sind diese noch nicht erhältlich, aber angesichts des sehr komplexen Ablaufes der Beschaffung, Registrierung, Verifikation, Inbetriebnahme mit Startbeleg und Prüfung desselben mittels Smartphone-App oder Web-Service (Punkt 3 des 95-seitigen BMF-Erlasses) kann ich mir auch hier eine neuerliche Verschiebung gut vorstellen. Wir werden es erfahren!

Hinweisen möchte ich Sie noch auf die Aktualisierung des Informationsblattes Ferialjob - Dazuverdienen neben Familienbeihilfe (6/2016) auf www.consensio.at > INFO & SERVICE > Info-Blätter. Hier finden Sie auch einen Link zu vorhin erwähntem BMF-Erlass.

 

Ich wünsche Ihnen noch ein paar angenehme Sommertage,
Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

 

> Steuer-News 2/2016 lesen
Stichworte: Registrierkasse, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), Handwerkerbonus, Grundstücke, Termin 30.9.

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Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich
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