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www.consensio.at                                      Newsletter 2/2017

15. November 2017


 

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen. Ob diese vom neuen Nationalrat wieder rückgebaut werden, ist natürlich noch ungewiss. In diesem Newsletter sind aber auch andere kleinere Gesetzesänderung und höchstgerichtliche Erkenntnisse der abgelaufenen Legislaturperiode zusammengefasst, die für Unternehmen aber auch für Privatpersonen von Interesse sein könnten.

 

Apropos "Wahlzuckerl". Vor wenigen Tagen ist jene Gesetzesänderung in Kraft getreten, die als das Ende der Mietvertragsgebühren vor der Wahl gefeiert wurde. Interessant dabei ist die historische Entstehung. Eingeführt wurde die Mietvertragsgebühr unter Maria Theresia vor rund 250 Jahren. Der damals weitverbreitete Analphabetismus machte die Assistenz kaiserlicher Beamter bei der Vertragserrichtung nötig. Für diese Leistung des Staates wurde die Vertragsgebühr sozusagen als Entgelt eingeführt. Heute steht der Gebühr keine vergleichbare Leistung des Staates mehr gegenüber. Im Initiativantrag findet sich daher folgender Satz als Begründung: "Dieser nicht zu rechtfertigenden Belastung der Mieter muss rasch ein Riegel vorgeschoben werden."

Ich kann diese Argumentation gut nachvollziehen. Nicht verstehe ich allerdings, warum die Aufhebung nur Wohnungsmietverträge betrifft. Jeder Leasingvertrag, jeder Pachtvertrag, jede Miete für betriebliche Räume muss weiterhin mit 1% vergebührt werden - ohne jegliche Gegenleistung, ohne sachliche Rechtfertigung und ohne erkennbaren positiven Steuerungseffekt. Leider sind die stenografischen Protokolle zu dieser parlamentarischen Debatte noch nicht verfügbar. Es wäre jedoch interessant, welche Parteien sich dazu geäußert haben und welche Argumente vorgebracht wurden. Der Antrag wurde jedenfalls gegen die Stimmen der VP angenommen.

 

Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

 

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