Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
Auf Grund der sich rasant ändernden Situation
in Bezug auf die Coronavirus-Epidemie, möchte ich in diesem
Newsletter erste Inforamtionen zu den wirtschaftlichen Aspekten
zusammenfassen. Für die Umsetzung ist eine individuelle Beratung
umungänglich. Um meine Klienten in dieser Krisenzeit zu unterstützen
verrechne ich meine Leistungen mit einem stark reduzierten Stundensatz
von maximal 60 EUR. Ich selbst arbeite von Graz aus, meine Mitarbeiterin
ist vormittags in der Kanzlei anwesend, jedoch angehalten Kundenkontakte
zu meiden. Die Abgabe von Unterlagen ist möglich.
Zum Fachlichen:
In einer Sondersitzung hat der Nationalrat am
Sonntag 15.3. ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die von der
Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Ausgestaltung bedarf Detailregelungen
durch Verordnungen und Erlässe, die in den nächsten Tagen
zu erwarten sind. Erste Anlaufstelle für Unternehmen ist die
WKO, die über folgende Internet-Seite aktuell informiert: Coronavirus:
Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen
Zum Thema Kurzarbeit oder Kündigung von
Dienstnehmern:
Politische Zielsetzung ist es, möglichst
viele Menschen in Beschäftigung zu halten und eine Kündigungswelle
zu vermeiden. Um dies zu erreichen, wurde das Modell der Kurzarbeit
angepasst und als "COVID-19-Kurzarbeit" (AMS) oder "Corona-Kurzarbeit"
(WKO) auch für Kleinstunternehmen adaptiert.
Wichtigster Punkt dazu aus der Info
des AMS
Was ist
die neue COVID-19-Kurzarbeit?
Da bei Kurzarbeit im bewilligten Zeitraum zumindest
10% Arbeitsleistung zu erbringen ist, kann es für Betriebe
mit Zwangssperre dennoch sinnvoll sein, Dienstverhältnisse
zu beenden, bevorzugterweise im Einvernehmen mit den Dienstnehmern
und WIedereinstellungszusage, also befristet zB mit den behördlichen
Massnahmen. Jedenfalls sind während des Zeitraums der Kurzarbeitszeit
keine Kündigungen mehr erlaubt.
Liquiditätsengpässe:
Wenn Sie anstehende Zahlungen haben, die nun
auf Grund von Umsatzausfällen nicht pünktlich geleistet
werden können, so ist mit dem Gläubiger eine Stundung
zu vereinbaren. Hinsichtlich Finanz und Sozialversicherung ist hier
an eine generelle Regelung gedacht, hinsichtlich Kreditraten wenden
Sie sich bitte an ihre Bank, hinsichtlich Mieten an ihren Vermieter.
Aktuell werden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite
und Härtefonds ausgearbeitet, die auch EPUs zur Verfügung
stehen sollen.
Abgeltung von Schäden, zB Verderb von
Lagerware:
Hier bleibt abzuwarten, ob und inwieweit aus
öffentlichen Mitteln, wie dem vorhin genannten Härtefond,
unternehmerische Verluste abgegolten werden. Jedenfalls sollten
Schäden ordentlich dokumentiert werden.
In jedem Fall können Sie sich jederzeit
an mich wenden. Soweit mir dies möglich ist, werde ich helfen,
diese Ausnahmesituation zu meistern.
Ihr Steuerberater in
Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich
> conSensio
auf Facebook >
conSensio
- Ihr Steuerberater in Eibiswald 
|