Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
Thema dieses Corona-Newsletters ist der Härtefallfonds (1 Mrd)
- Phase 1
und der Nothilfe-Fonds (15 Mrd, die genaue Bezeichnung
ist noch unklar!). Unterstützung aus dem Härtefallfonds kann ja bereits beantragt werden und zahlreiche Klient*innen haben
mich diesbezüglich bereits kontaktiert.
Um die Abwicklung möglichst effizient zu
gestalten und auch unnötige Anträge zu vermeiden, versuche
ich hier, die aus meiner Sicht sinnvolle Vorgehensweise darzustellen.
Die genauen Kriterien sind auf der WKO-Seite www.wko.at/haertefall-fonds
sehr gut dargestellt und werden hier nicht wiederholt.
1. Welcher Fonds kommt in Frage?
Da Unterstützung nicht aus beiden Fonds
gewährt wird, sollten jene Unternehmen, deren corona-bedingter
Schaden durch Betriebskosten (exkl. Personal) pro Monat über
2.000 EUR liegt, jedenfalls die Richtlinien zum Nothilfe-Fonds abwarten
und noch keinen Antrag für den Härtefallfonds stellen.
Davon ausgenommen sind jene Personen, für die existentieller
Liquiditätsbedarf besteht, da Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds bei Leistungen aus dem Nothilfe-Fonds angerechnet werden. In Phase
1 - und nur diese kann jetzt schon beantragt werden - werden 500
oder 1.000 EUR sofort ausbezahlt.
2. Antragsdaten vorbereiten und Antrg stellen:
Da der Antrag nicht zwischengespeichert werden
kann, sollte zuerst geprüft werden ob alle Daten vorhanden
sind. Ich habe im beiliegenden Formular einige Anmerkungen dazugeschrieben.
a) Wenn Sie sich dafür entscheiden, den
Antrag selbst einzubringen (bevorzugte Variante!), dann benötigen
Sie eventuell ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Bitte senden
Sie uns ein Mail an office@consensio.at.
Meine Mitarbeiterin wird ihnen den letztveranlagten Bescheid spätestens
am folgenden Werktag zusenden.
b) Sollten Sie den Antrag nicht selbst stellen
können (kein Internet) oder nicht wollen, so können wir
dies für Sie machen. Rechnen Sie bitte mit Kosten von netto
60 EUR. Der Ablauf stellt sich in diesem Fall wie folgt dar:
- Wir
füllen den Antrag aus, dieser wird uns per Mail zugesendet.
- Sie
unterschreiben den Antrag
- Der
unterschriebene Antrag wird von uns hochgeladen
3. Zweifelsfragen:
In den Förderrichtlinien für den Härtefonds ,
Stand 27.03.2020, gibt es zahlreiche Zweifelsfragen. Auch sieht
dieser zB keine Unterstützung vor, wenn das Einkommen aus dem
letztveranlagten Bescheid unter der Geringfügigkeitsgrenze
von EUR 5.527,92 p.a. gelegen ist, was dem Förderzweck nicht
entspricht, da (auch "gesunde") Unternehmen Verlustjahre
haben können. Auch der Ausschluss auf Grund einer Mehrfachversicherung
scheint unlogisch und wird bereits medial diskutiert.
Es ist daher mit einer Nachbesserung in den nächsten
Tagen zu rechnen.
4. Grundvoraussetzungen für Phase 1 zusammengefasst:
- Wirtschaftlich
signifikanten Bedrohung durch COVID-19
- Pflichtversicherung
in der Krankenversicherung bei der SVS (für selbständige
Tätigkeit)
- Nettoeinkommen
maximal 33.812 Euro (Wert lt. WKO, steht so nicht in Richtlinie!)
Für Phase 2 sind die Richtlinien noch in
Ausarbeitung. Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal
3 Monate betragen. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Zuletzt noch ein Wort zum 15-Mrd-Nothilfsfonds ,
wie dieser funktionieren wird:
Dieser Krisenfonds soll für direkt betroffene
Branchen, wie etwa den Handel oder die Gastronomie zur Verfügung
stehen und eine Mischung aus Kredit und Zuschuss sein. Zunächst
könne man maximal die Quartalsumsatzsumme (max. € 120 Mio) als Kredit
mit günstigen Zinsen (die in der Steiermark vom Land übernommen
werden sollen) beantragen und nach einem Jahr soll die tatsächliche
Schadenshöhe festgestellt werden. Als Schaden sollen die angefallenen
Betriebskosten (ohne Personalkosten) gelten, diese werden bis max.
iHv von 75 % des Kredites ersetzt. Der Restbetrag verbleibt bleibt
als rückzahlbarer Kredit. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen
vor Beginn der Krise "gesund" waren.
Weitere Details zu diesem Fonds sollen im Laufe
der nächsten Woche folgen.
In jedem Fall können Sie sich jederzeit
an mich wenden (telefonisch oder per E-Mail; bitte nicht per SMS
oder WhatsApp). Skype-Besprechungen sind ebenfalls möglich,
bitte jedoch telefonisch vereinbaren.
Ihr Steuerberater in
Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich
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