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www.consensio.at                                      Corona-Newsletter 3/2020

 

9. April 2020


 

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Sollten Sie durch die fast täglichen Änderungen und Ergänzungen zu den Corona-Maßnahmen den Überblick verloren haben, so sind sie nicht allein. Mit diesem Newsletter möchte ich daher den aktuellen Stand zusammenfassen und Ihnen einen Überblick zu Corona-Maßnahmen für Betriebe und Selbständige (Quelle: WKO) geben.

  • Corona-Kurzarbeit --> Anträge über AMS sind in Bearbeitung, Lohnkosten können über Hausbank auch vor Genehmigung durch AMS zwischenfinanziert werden; Abrechnung jeweils bis 28. des Folgemonats über eAMS-Konto auf Basis genauer Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Härtefall-Fonds - Phase 1 --> Beantragung läuft, 500 oder 1000 EUR einmalig, Anrechnung in Phase 2
  • Härtefall-Fonds - Phase 2 --> Beantragung ab 16.4., max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate, Basis Verdienstentgang von 16.3. bis 15.4.; erweiterter Personenkreis; Anrechnung auf Corona-Hilfs-Fonds
  • Corona-Hilfs-Fonds - Kreditgarantien --> Beantragung sollte am 8.4. starten, verzögert sich nun aber auf Tage nach Ostern; Umfang 90% der Kreditsumme, die max. 3 Monatsumsätze betragen darf; Laufzeit max. 5 Jahre, Zinsen sollten über Landesförderung (Stmk) abgedeckt werden; Single-Point of Contact ist die Hausbank.
  • Corona-Hilfs-Fonds - Zuschuss --> Beantragung im Nachhinein auf Basis der tatsächlichen Kosten während Corona-Beeinträchtigung, Zuschuss in Höhe von max. 75% der betriebsnotwendigen, vertraglichen Zahlungsverpflichtungen inkl. eines angemessenen Unternehmerlohns in Höhe von maximal 2000 Euro pro Monat, sowie allfälliger Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren; der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall. Für die Beantragung eines Fixkostenzuschusses muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowohl den tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten bestätigen.
  • Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe --> diese hat es auch vor Corona gegeben, wurden jedoch angepasst, Zinsen übernimmt Land (Stmk)
  • Förderung der Einrichtung von Telearbeitsplätzen durch das Land Steiermark --> SFG
  • Stundungen und Raten für Steuer, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge --> jederzeit
  • Stundung und Prolongation von Kreditraten --> Bank
  • Stundung anderer Zahlungsverpflichtungen --> Vertragspartner

Für Selbständige sind auch folgende bisherigen Regelungen relevant:

Die Steuerfreiheit für obige Zuschüsse ist durchaus unterschiedlich in der Wirkung: während Zuschüsse aus dem Härtefallfonds echt steuerfrei bleiben, kürzen die Zuschüsse aus dem Corona-Hilfs-Fonds die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

Verlängerung der Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch von 9 auf 12 Monate --> gilt für Bilanzstichtag zwischen 16.10.2019 und 31.7.2020

UVA-Meldungen: Fristverlängerungen sind möglich und werden von mir dann gemacht, wenn dies zur Kosteneinsparung sinnvoll erscheint

 

Der Mix dieser vielen Maßnahmen legt daher nahe, zunächst abzuwarten, bis alle Detailregelungen in ausgereifter und nachgebesserter Form vorliegen und dann erst den individuell optimalen Antrag zu stellen. Dies wird voraussichtlich bis Ende April der Fall sein.

 

Für akute Liquiditätsengpässe gilt es, sofort zu handeln. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die passenden Maßnahmen rasch umzusetzen. Sie erreichen mich auch in den Ostertagen (telefonisch oder per E-Mail; bitte nicht per SMS oder WhatsApp). Skype-/Zoom-Besprechungen sind ebenfalls möglich, bitte jedoch telefonisch vereinbaren.

Auch meine Mitarbeiterinnen befinden sich in Kurzarbeit, ich selbst arbeite im Home-Office in Graz. Das Büro ist daher bis voraussichtlich Mitte Mai nur bei Bedarf besetzt. Wenn Sie Unterlagen abgeben wollen, ersuche ich um vorherige Kontaktaufnahme.

 

Ich wünsche Ihnen frohe Ostern - und g'sund bleiben!

Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

 

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Impressum:

Firma: conSensio Steuerberatung Mag. Thomas Fiebich GmbH
Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich
Firmenbuch: FN 279570 h, Landesgericht für ZRS Graz
Kontakt: office@consensio.at -- Internet: www.consensio.at -- Tel 03466 423240

 

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