Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
Sollten Sie durch die fast täglichen Änderungen
und Ergänzungen zu den Corona-Maßnahmen den Überblick
verloren haben, so sind sie nicht allein. Mit diesem Newsletter
möchte ich daher den aktuellen Stand zusammenfassen und Ihnen
einen Überblick zu Corona-Maßnahmen für Betriebe
und Selbständige (Quelle: WKO)
geben.
- Corona-Kurzarbeit --> Anträge über AMS sind
in Bearbeitung, Lohnkosten können über Hausbank auch
vor Genehmigung durch AMS zwischenfinanziert werden; Abrechnung
jeweils bis 28. des Folgemonats über eAMS-Konto auf Basis
genauer Arbeitszeitaufzeichnungen
- Härtefall-Fonds - Phase 1 --> Beantragung läuft,
500 oder 1000 EUR einmalig, Anrechnung in Phase 2
- Härtefall-Fonds - Phase 2 --> Beantragung ab 16.4.,
max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate, Basis Verdienstentgang
von 16.3. bis 15.4.; erweiterter Personenkreis; Anrechnung
auf Corona-Hilfs-Fonds
- Corona-Hilfs-Fonds - Kreditgarantien --> Beantragung
sollte am 8.4. starten, verzögert sich nun aber auf Tage
nach Ostern; Umfang 90% der Kreditsumme, die max. 3 Monatsumsätze
betragen darf; Laufzeit max. 5 Jahre, Zinsen sollten über
Landesförderung (Stmk) abgedeckt werden; Single-Point of
Contact ist die Hausbank.
- Corona-Hilfs-Fonds - Zuschuss --> Beantragung im Nachhinein
auf Basis der tatsächlichen Kosten während Corona-Beeinträchtigung,
Zuschuss in Höhe von max. 75% der betriebsnotwendigen, vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen inkl. eines angemessenen Unternehmerlohns
in Höhe von maximal 2000 Euro pro Monat, sowie allfälliger
Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren; der Fixkostenzuschuss
ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall. Für die
Beantragung eines Fixkostenzuschusses muss ein Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer sowohl den tatsächlich eingetretenen
Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten bestätigen.
- Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite
für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe --> diese hat es auch
vor Corona gegeben, wurden jedoch angepasst, Zinsen übernimmt
Land (Stmk)
- Förderung der Einrichtung von Telearbeitsplätzen durch
das Land Steiermark --> SFG
- Stundungen und Raten für Steuer, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge
--> jederzeit
- Stundung und Prolongation von Kreditraten --> Bank
- Stundung anderer Zahlungsverpflichtungen --> Vertragspartner
Für Selbständige sind auch folgende
bisherigen Regelungen relevant:
Die Steuerfreiheit für obige Zuschüsse
ist durchaus unterschiedlich in der Wirkung: während Zuschüsse
aus dem Härtefallfonds echt steuerfrei bleiben, kürzen
die Zuschüsse aus dem Corona-Hilfs-Fonds die damit im Zusammenhang
stehenden Aufwendungen.
Verlängerung der Frist für die Offenlegung
von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch von 9 auf 12 Monate -->
gilt für Bilanzstichtag zwischen 16.10.2019 und 31.7.2020
UVA-Meldungen: Fristverlängerungen sind
möglich und werden von mir dann gemacht, wenn dies zur Kosteneinsparung
sinnvoll erscheint
Der Mix dieser vielen Maßnahmen legt daher
nahe, zunächst abzuwarten, bis alle Detailregelungen in ausgereifter
und nachgebesserter Form vorliegen und dann erst den individuell
optimalen Antrag zu stellen. Dies wird voraussichtlich bis Ende
April der Fall sein.
Für akute Liquiditätsengpässe
gilt es, sofort zu handeln. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die passenden
Maßnahmen rasch umzusetzen. Sie erreichen mich auch in den
Ostertagen (telefonisch oder per E-Mail; bitte nicht per SMS oder
WhatsApp). Skype-/Zoom-Besprechungen sind ebenfalls möglich,
bitte jedoch telefonisch vereinbaren.
Auch meine Mitarbeiterinnen befinden sich in
Kurzarbeit, ich selbst arbeite im Home-Office in Graz. Das Büro
ist daher bis voraussichtlich Mitte Mai nur bei Bedarf besetzt.
Wenn Sie Unterlagen abgeben wollen, ersuche ich um vorherige Kontaktaufnahme.
Ich wünsche Ihnen frohe Ostern - und g'sund
bleiben!
Ihr Steuerberater in
Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich
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