Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
In meinem 4. Corona-Newsletter geht es diesmal
um den Antrag für den Corona-Härtefonds Phase 2 sowie
den Corona-Familienhärteausgleich. Ich gehe davon aus,
dass alle von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Selbständigen
über die jeweils aktuellen Informationen der WKO
(Newsletter) informiert sind.
Phase 2 - Was hier zu beachten ist...
Seit heute 12 Uhr ist die Beantragung über
das Online-Formular bei der WKO möglich. Basis für die
Zuschussberechnung sind diesmal nur 3 Werte:
- Erträge/Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum
- Positives Einkommen aus Nebeneinkünften des Kalendermonats,
in dem der Betrachtungszeitraum beginnt
- Option auf alternative 3-Jahres-Durchschnittsberechnung -->
Diese kann Stand 20.04.2020 nicht ausgeübt werden!
Betrachtungszeitraum ist jeweils 1 Monat der
Corona-Krise. Derzeit kann der Antrag für 16.3. - 15.4. gestellt
werden.
Die Zuschussberechnung erfolgt automartisch auf
Basis des letzten rechtskräftig veranlagten Einkommensteuerbescheides.
Eine Vorberechnung ist im Antrag nicht vorgesehen. Ebenso kann ein
einmal eingereichter Antrag nicht korrigiert werden.
Basis für den Zuschuss ist die Netto-Einkünfte-Minderung.
War also das letzte veranlagte Jahr schlechter als ein noch nicht
veranlagtes Jahr (2018 oder 2019), so sollte mit der Antragstellung
zugewartet werden. Zu beachten ist, dass bei umsatzsteuerpflichtigen
Unternehmen die Einnahmen exkl. Ust anzugeben sind.
Weiters ist in der Richtlinie vorgesehen, dass
alternativ zum letzten Bescheid auch der Durchschnitt der letzen
3 veranlagten Jahre beantragt werden kann. Leider fehlt im
Online-Antrag diese Option gänzlich! Ich habe bereits diesbezüglich
eine Anfrage gestellt.
Zusammenfassend: Ich empfehle jedenfalls,
vor Antragstellung mit mir Rücksprache zu halten. Ich habe
eine Berechnungstabelle vorbereitet, aus der die optimale Variante
vorausberechnet werden kann, was in zahlreichen Fällen sinnvoll
sein wird. Ein paar Tage abzuwarten ist auch sinnvoll, da Klärungen
und eventuell auch Nachbesserungen durchaus zu erwarten sind.
Corona-Familienhärteausgleich:
Dieser mit 30 Mio dotierte Fonds ist für
Familien vorgesehen, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten
geraten sind. Unselbständige müssen am 28.2. in Beschäftigung
gewesen sein, Selbständige müssen zum Kreis der Anspruchberechtigten
für den Härtefallfonds gehören. Folgende Einkommensgrenzen
dürfen nicht überschritten werden.
- Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 € /
- Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
- Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
- Paar + 1 Kind 2.400,00 €
- Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
- Paar + mehr Kinder 3.600,00 €
Der Zuschuss beträgt je nach Familiengröße
und Alter der Kinder ab 420 EUR, wobei das bisherige Einkommen nicht
überschritten werden darf.. Details sind der Richtlinie zu
entnehmen, die neben anderen Informationen und dem Antrag auf https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html
zu finden sind.
Abschließend noch ein Hinweis zum Corona-Hilfs-Fonds:
Die Kreditgarantien wurden am 10.4. für
Kredite bis 500.000 EUR (Landwirtschaft 100.000 EUR) auf 100-% erhöht.
Antrag ist über die Hausbank möglich. Details siehe https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
Für die Zuschüsse soll ab Anfang
Mai eine Registrierung beim aws möglich sein. Informationen
dazu sind beim BMF (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html)
verfügbar.
In meinem nächsten Newsletter werde ich
mich ausführlich dem Hilfsfonds-Zuschuss widmen.
Bis dahin... Bleiben Sie g'sund!
Ihr Steuerberater in
Eibiswald (derzeit Graz) - Mag. Thomas Fiebich
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