Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Liebe Freunde und Geschäftspartner!
Nach den intensiven Wochen der Corona-Krise von
März bis Mai, möchte ich nun ein weiteres Mal über
den Stand der Corona-Maßnahmen informieren. Nicht zuletzt
auch über die 30. Juni vom Nationalrat beschlossene Umsatzsteuersenkung
auf 5% insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.
1. Härtefallfonds:
Nach der x-ten Nachbesserung kann man sagen,
dass hier nun für jeden Menschen, der in Österreich selbständig
tätig ist UND der von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen
ist, ein Anspruch besteht. Detailinfos gibt es bei der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Die Beantragung ist bis 31.1.2021 möglich.
Es gibt keine Anrechnung mehr bei Zuschüssen für Fixkosten
(s. Punkt 2). Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung
benötigen oder ich den Antrag für Sie stellen soll, können
Sie sich gerne bei mir melden.
2. Fixkostenzuschuss:
Schon wesentlich komplexer ist dieser Zuschuss,
bei dem einerseits der Umsatzausfall gegenüber dem Vergleichszeitraum
2019 zu berechnen ist und andererseits die relevanten Fixkosten
sowie der fiktive Unternehmerlohn (abgeleitet aus dem letztveranlagten
Steuerbescheid) darzustellen sind.
Die Beantragung einer ersten Tranche ist seit
20. Mai möglich. Sofern die Liquiditätssituation dies
erlaubt, sollte aber die Beantragung erst auf Basis der IST-Daten
aus der Buchhaltung erfolgen. Ab 19. August kann dann der gesamte
Zuschuss in einem Gesamtantrag vom steuerlichen Vertreter beantragt
werden. Die Antragsfrist endet im August 2021.
Detaillierte Informationen finden Sie auf https://www.fixkostenzuschuss.at/,
insbesondere in den detaillierten FAQ zum Downloaden (derzeit 31
Seiten) sind zahlreiche Fragestellungen beantwortet. Beispielsweise
können die Kosten einer Heizöllieferung oder Steuerberaterkosten
für den Jahresabschluss umgerechnet auf das Monat hier eingerechnet
werden.
Ich rechne mit einem Arbeitsaufwand von 5 bis
10 Stunden, ja nach Datenbasis und Art des Unternehmens. Daher ersuche
ich schon jetzt um Nachsicht, dass ich nicht alle Anträge am
19. August erledigen werde können. Übrigens geht auch
die Richtlinie davon aus, dass die Steuerberatungskosten im Zusammenhang
mit der Beantragung 500 Euro betragen. Diese können bei Zuschüssen
bis 12.000 Euro auch als Fixkosten eingerechnet werden.
3. Hilfsfonds Garantiekredite:
Nach den Anfangsschwierigkeiten sind diese nunmehr
im Laufen, auch wenn die Banken dieses Geschäft teils nur widerwillig
übernehmen, zumal die Zinsen äußerst gering sind
und auch die "banküblichen" Spesen nicht über
0.8% sein sollten.
4. Umsatzsteuersatz 5% ab 1. Juli bis 31.
Dezember 2020:
Im gestern beschlossenen Gesetzestext ist für
bestimmte Leistungen, insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsleistungen
ein 5% Umsatzsteuersatz vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand gering
zu halten, ist eine Umstellung der Kassensysteme nicht erforderlich,
es genügt eine allgemeine textliche Anmerkung auf der Rechnung.
In einer erweiterten BMF-Info
(Stand 1.Juli 2020) erläutert das BMF die Anwendung des 5-%igen
Steuersatzes für Umsätze im Bereich der Gastronomie, der
Kultur und der Publikationsbranche, praxisfreundliche Regelungen
zur technischen Umsetzung sind unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html
zu finden..
5. Steuerstundungen und weitere Erleichterungen
(Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz):
Die derzeitigen Erleichterungen sind auf der
BMF-Seite zusammengefasst:: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#steuerrechtliche-Fragen
In einer Regierungsvorlage zu einem Konjunkturstärkungsgesetz
und einem Investitionsprämiengesetz sind jedoch zahlreiche
weitere Maßnahmen vorgesehen, über die ich im Detail
in einem eigenen Newsletter berichten werde. Vorgesehen sind hier
Investitionsförderungen, Ökologisierung des Steuersystems,
sowie zahlreiche Maßnahmen zur Liquiditätsstärkung,
wie beispielsweise ein Verlustrücktrag.
Ich denke, dass uns die Corona-Krise noch lange
beschäftigen wird. Daher ist es auch wichtig, diese wirtschaftlichen
Herausforderungen Schritt für Schritt zu bearbeiten und zu
erledigen. Und zwischendurch auch Kraft zu schöpfen und sich
zu erholen. Ich selbst werde heuer den geplanten Familienurlaub
vom 11. Juli bis 9. August in Kärnten verbringen und in dieser
Zeit nur eingeschränkt erreichbar sein.
Ihr Steuerberater in
Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich
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