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www.consensio.at                                      Corona-Newsletter 6/2020

 

2. Juli 2020


Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Nach den intensiven Wochen der Corona-Krise von März bis Mai, möchte ich nun ein weiteres Mal über den Stand der Corona-Maßnahmen informieren. Nicht zuletzt auch über die 30. Juni vom Nationalrat beschlossene Umsatzsteuersenkung auf 5% insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

 

1. Härtefallfonds:

Nach der x-ten Nachbesserung kann man sagen, dass hier nun für jeden Menschen, der in Österreich selbständig tätig ist UND der von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen ist, ein Anspruch besteht. Detailinfos gibt es bei der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Die Beantragung ist bis 31.1.2021 möglich. Es gibt keine Anrechnung mehr bei Zuschüssen für Fixkosten (s. Punkt 2). Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder ich den Antrag für Sie stellen soll, können Sie sich gerne bei mir melden.

 

2. Fixkostenzuschuss:

Schon wesentlich komplexer ist dieser Zuschuss, bei dem einerseits der Umsatzausfall gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zu berechnen ist und andererseits die relevanten Fixkosten sowie der fiktive Unternehmerlohn (abgeleitet aus dem letztveranlagten Steuerbescheid) darzustellen sind.

Die Beantragung einer ersten Tranche ist seit 20. Mai möglich. Sofern die Liquiditätssituation dies erlaubt, sollte aber die Beantragung erst auf Basis der IST-Daten aus der Buchhaltung erfolgen. Ab 19. August kann dann der gesamte Zuschuss in einem Gesamtantrag vom steuerlichen Vertreter beantragt werden. Die Antragsfrist endet im August 2021.

Detaillierte Informationen finden Sie auf https://www.fixkostenzuschuss.at/, insbesondere in den detaillierten FAQ zum Downloaden (derzeit 31 Seiten) sind zahlreiche Fragestellungen beantwortet. Beispielsweise können die Kosten einer Heizöllieferung oder Steuerberaterkosten für den Jahresabschluss umgerechnet auf das Monat hier eingerechnet werden.

Ich rechne mit einem Arbeitsaufwand von 5 bis 10 Stunden, ja nach Datenbasis und Art des Unternehmens. Daher ersuche ich schon jetzt um Nachsicht, dass ich nicht alle Anträge am 19. August erledigen werde können. Übrigens geht auch die Richtlinie davon aus, dass die Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung 500 Euro betragen. Diese können bei Zuschüssen bis 12.000 Euro auch als Fixkosten eingerechnet werden.

 

3. Hilfsfonds Garantiekredite:

Nach den Anfangsschwierigkeiten sind diese nunmehr im Laufen, auch wenn die Banken dieses Geschäft teils nur widerwillig übernehmen, zumal die Zinsen äußerst gering sind und auch die "banküblichen" Spesen nicht über 0.8% sein sollten.

 

4. Umsatzsteuersatz 5% ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020:

Im gestern beschlossenen Gesetzestext ist für bestimmte Leistungen, insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsleistungen ein 5% Umsatzsteuersatz vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ist eine Umstellung der Kassensysteme nicht erforderlich, es genügt eine allgemeine textliche Anmerkung auf der Rechnung. In einer erweiterten BMF-Info (Stand 1.Juli 2020) erläutert das BMF die Anwendung des 5-%igen Steuersatzes für Umsätze im Bereich der Gastronomie, der Kultur und der Publikationsbranche, praxisfreundliche Regelungen zur technischen Umsetzung sind unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html zu finden..

 

5. Steuerstundungen und weitere Erleichterungen (Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz):

Die derzeitigen Erleichterungen sind auf der BMF-Seite zusammengefasst:: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#steuerrechtliche-Fragen

In einer Regierungsvorlage zu einem Konjunkturstärkungsgesetz und einem Investitionsprämiengesetz sind jedoch zahlreiche weitere Maßnahmen vorgesehen, über die ich im Detail in einem eigenen Newsletter berichten werde. Vorgesehen sind hier Investitionsförderungen, Ökologisierung des Steuersystems, sowie zahlreiche Maßnahmen zur Liquiditätsstärkung, wie beispielsweise ein Verlustrücktrag.

 

Ich denke, dass uns die Corona-Krise noch lange beschäftigen wird. Daher ist es auch wichtig, diese wirtschaftlichen Herausforderungen Schritt für Schritt zu bearbeiten und zu erledigen. Und zwischendurch auch Kraft zu schöpfen und sich zu erholen. Ich selbst werde heuer den geplanten Familienurlaub vom 11. Juli bis 9. August in Kärnten verbringen und in dieser Zeit nur eingeschränkt erreichbar sein.

Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

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