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www.consensio.at                                      Sonder-Newsletter 5/2022 - Energiekostenzuschuss

 

07. November 2022


 

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Liebe Freunde und Geschäftspartner!

 

Mit heutigem Tag beginnt die Vorregistrierung für den aws-Energiekostenzuschuss für Unternehmen. Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr. Der Zuschuss beträgt 30% der Mehrkosten, maximal EUR 400.000,- (Darüberhinausgehende Förderungen sind in meiner Klientel nicht zu erwarten.)

Für die Antragstellung ist zwingend eine Voranmeldung bis 28.11.2022 erforderlich.

Für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen (Energiemehrkosten maximal EUR 6.666,- im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 ), ist als ergänzende Maßnahme eine Pauschalförderung in Ausarbeitung. In diesem Fall ist eine Voranmeldung nicht erforderlich.

 

Die Antragstellung hat unter Einbeziehung des Steuerberaters zu erfolgen, der die Ermittlung der förderbaren Kosten und bei Unternehmen mit mehr als 700.000 Euro Umsatz auch die Feststellung der Energieintensität zu bestätigen hat. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023. Nach Voranmeldung wird dem Antragsteller ein Antragszeitraum von der AWS zugewiesen. Dieser wird vermutlich sehr kurz (1 Woche) sein und soll die Überlastung der AWS-Server verhindern, wie dies bei der Investitionsprämie zeitweise der Fall war.

 

Art der Förderung: 30% der Energiemehrkosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse

Fördervoraussetzungen:

  • Bei Umsatz von mehr als 700.000 Euro müssen die Energiekosten mindestens 3 % des Umsatzes ausmachen.
  • Bei Umsatz bis 700.000 Euro muss der Zuschuss mindestens 2.000 Euro betragen, d.h. Energiemehrkosten mindestens EUR 6.667 Euro.

Weitere Informationen auf der Homepage der AWS - https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Da die entsprechende Richtlinie noch nicht vorliegt, sind zwar Voranmeldungen möglich, eine Beantwortung von Zweifelsfragen ist aber noch nicht möglich.

Falls Sie die Voranmeldung machen, empfehle ich, mich als "weitere Person" mit meiner E-Mail thomas.fiebich@consensio.at zu registrieren, damit ich Sie bestmöglich unterstützen kann.

 

In jedem Fall können Sie sich jederzeit an mich wenden, um ihre individuellen Fragen gemeinsam abzuklären.

Ihr Steuerberater in Eibiswald - Mag. Thomas Fiebich

 

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Standort: 8552 Eibiswald 324, Österreich
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Kontakt: office@consensio.at -- Internet: www.consensio.at -- Tel 03466 423240

 

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