VERRECHNUNGSSÄTZE
Für unsere Leistungen verrechnen wir das vereinbarte Fixhonorar (Honorar-Pauschale). Für im Fixhonorar nicht inkludierte Leistungen verrechnen wir gemäß unseren Auftragsbedingungen folgende Zeitgebühren (Stundensätze):
Tätigkeit / Qualifikation StundensatzWirtschaftstreuhänder, Steuerberatung
130,00Steuersachbearbeiter, Bilanzbuchhalter 90,00Jahresabschluss Vorarbeiten, Mitarbeiterin
60,00Buchhaltung 50,00(gültig ab 1.1.2022, Beträge in EUR exkl. 20% Ust)
Neben obigen Zeitgebühren verrechnen wir für bestimmte Leistungen eine Wertgebühr gem § 2 HGR. Es gelten die jeweils aktuellen Auftragsbestimmungen.
Für Arbeitnehmerveranlagungen verrechne ich ab 1.1.2021 pro Stunde 160 Euro inkl. Umsatzsteuer.